10 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

ZUSAMMENSETZUNG DES STEUERERTRAGS UND -AUFWANDS

Mio. €

 

2020

 

2019

 

 

 

 

 

Tatsächlicher Steueraufwand Inland

 

940

 

1.473

Tatsächlicher Steueraufwand Ausland

 

2.210

 

2.673

Tatsächliche Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

 

3.150

 

4.147

davon periodenfremde Erträge (−)/Aufwendungen (+)

 

299

 

32

Latenter Steuerertrag (−)/-aufwand (+) Inland

 

−1.026

 

115

Latenter Steuerertrag (−)/-aufwand (+) Ausland

 

719

 

65

Latenter Steuerertrag (−)/-aufwand (+)

 

−307

 

180

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

 

2.843

 

4.326

Der gesetzliche Körperschaftsteuersatz in Deutschland für den Veranlagungszeitraum 2020 betrug 15 %. Hieraus resultiert, einschließlich Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag, eine Steuerbelastung von 30,0 % (Vorjahr: 29,8 %).

Für die Bewertung der latenten Steuern wird im deutschen Organkreis ein Steuersatz in Höhe von 30,0 % (Vorjahr: 29,8 %) angewandt.

Die angewandten lokalen Ertragsteuersätze für ausländische Gesellschaften variieren, wie im Vorjahr, zwischen 0 und 45 %. Bei gespaltenen Steuersätzen wird der Thesaurierungssteuersatz angewandt.

Die Realisierung steuerlicher Verlustvorträge aus Vorjahren führte im Jahr 2020 zu einer Minderung der laufenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag von 392 Mio. € (Vorjahr: 692 Mio. €).

Die steuerlichen Verlustvorträge sowie der Verfall der nicht nutzbaren Verlustvorträge haben sich wie folgt entwickelt:

 

 

BISHER NOCH NICHT GENUTZTE STEUERLICHE VERLUSTVORTRÄGE

Mio. €

 

31.12.2020

 

31.12.2019

 

 

 

 

 

Zeitlich unbegrenzt nutzbar

 

15.024

 

14.498

Begrenzt nutzbar innerhalb der nächsten 10 Jahre

 

3.215

 

568

Begrenzt nutzbar zwischen 10 und 20 Jahren

 

4.849

 

5.579

Gesamt

 

23.088

 

20.645

 

 

VERFALL NICHT NUTZBAR EINGESCHÄTZTER VERLUSTVORTRÄGE

Mio. €

 

31.12.2020

 

31.12.2019

 

 

 

 

 

Unverfallbare steuerliche Verlustvorträge

 

4.584

 

5.919

Verfallbar innerhalb der nächsten 10 Jahre

 

2.180

 

473

Verfallbar zwischen 10 und 20 Jahren

 

2.164

 

1.743

Verfallbar in mehr als 20 Jahren

 

11

 

62

Gesamt

 

8.939

 

8.197

Aufgrund der Nutzung bisher nicht berücksichtigter steuerlicher Verluste und Steuergutschriften aus früheren Perioden mindert sich der tatsächliche Ertragsteueraufwand im laufenden Geschäftsjahr um 55 Mio. € (Vorjahr: 36 Mio. €). Der Betrag des latenten Steueraufwands mindert sich um 134 Mio. € (Vorjahr: 66 Mio. €) aufgrund bisher nicht berücksichtigter steuerlicher Verluste und Steuergutschriften einer früheren Periode. Der latente Steueraufwand aus der Abwertung eines latenten Steueranspruchs beträgt 470 Mio. € (Vorjahr: 58 Mio. €). Der latente Steuerertrag aus der Zuschreibung eines latenten Steueranspruchs beträgt 36 Mio. € (Vorjahr: 35 Mio. €).

Die von verschiedenen Staaten gewährten Steuerguthaben betragen 376 Mio. € (Vorjahr: 378 Mio. €).

In der Bilanz wurde kein latenter Steueranspruch erfasst für abzugsfähige temporäre Differenzen in Höhe von 899 Mio. € (Vorjahr: 897 Mio. €) und für Steuergutschriften, die innerhalb der nächsten 20 Jahre verfallen würden, in Höhe von 105 Mio. € (Vorjahr: 138 Mio. €).

In Höhe von 166 Mio. € (Vorjahr: 231 Mio. €) wurden latente Steuerschulden für temporäre Differenzen sowie für nicht ausgeschüttete Gewinne von Tochtergesellschaften der Volkswagen AG wegen bestehender Kontrolle nach IAS 12.39 nicht bilanziert.

Aus Steuersatzänderungen resultierten konzernweit latente Steueraufwendungen in Höhe von 54 Mio. € (Vorjahr: 116 Mio. €).

Latente Steueransprüche in Höhe von 12.591 Mio. € (Vorjahr: 1.006 Mio. €) wurden aktiviert, ohne dass diesen passive latente Steuern in entsprechender Höhe gegenüberstehen. Im Geschäftsjahr 2020 werden die bestehenden aktiven latenten Steuern der Gesellschaften des deutschen Organkreises, die aufgrund der positiven Ergebnisse der Vergangenheit aktiviert wurden, in diese Betrachtung miteinbezogen. Die betroffenen Gesellschaften erwarten nach Verlusten im aktuellen Geschäftsjahr oder im Vorjahr in Zukunft positive steuerliche Einkünfte.

In Höhe von insgesamt 7.997 Mio. € (Vorjahr: 7.820 Mio. €) wurden latente Steuern in der Bilanz eigenkapitalerhöhend berücksichtigt, die auf direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen entfallen. Davon betreffen 53 Mio. € (Vorjahr: 53 Mio. €) Minderheitenanteile. Im Geschäftsjahr 2020 wurden latente Steuererträge auf direkt im Eigenkapital erfasste Neubewertungen aus Pensionsplänen in Höhe von 73 Mio. € ergebnisneutral reklassifiziert. Die Entwicklung der latenten Steuern nach Sachverhalten ist in der Gesamtergebnisrechnung dargestellt.

Im Geschäftsjahr 2020 wurden aus Eigenkapitalbeschaffungskosten resultierende Steuereffekte in Höhe von 5 Mio. € dem Eigenkapital gutgeschrieben.

LATENTE STEUERN NACH BILANZPOSTEN

Auf Ansatz- und Bewertungsunterschiede bei den einzelnen Bilanzposten und auf steuerliche Verlustvorträge entfielen die folgenden bilanzierten aktiven und passiven latenten Steuern:

 

 

AKTIVE LATENTE STEUERN

 

PASSIVE LATENTE STEUERN

Mio. €

 

31.12.2020

 

31.12.2019

 

31.12.2020

 

31.12.2019

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Immaterielle Vermögenswerte

 

655

 

267

 

10.811

 

10.555

Sachanlagen und Vermietete Vermögenswerte

 

5.599

 

5.576

 

8.150

 

8.493

Langfristige Finanzanlagen

 

17

 

18

 

97

 

43

Vorräte

 

2.317

 

2.348

 

893

 

821

Forderungen und sonstige Vermögenswerte (inklusive Finanzdienstleistungsbereich)

 

1.858

 

2.270

 

10.236

 

9.670

Sonstige kurzfristige Vermögenswerte

 

4.480

 

3.768

 

242

 

7

Pensionsrückstellungen

 

10.285

 

9.013

 

27

 

52

Verbindlichkeiten und sonstige Rückstellungen

 

13.284

 

13.358

 

5.156

 

4.167

Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern aus temporären Differenzen

 

−499

 

−141

 

 

Temporäre Differenzen nach Wertberichtigungen

 

37.997

 

36.478

 

35.611

 

33.809

Steuerliche Verlustvorträge nach Wertberichtigungen

 

3.465

 

3.068

 

 

Tax Credits nach Wertberichtigungen

 

271

 

239

 

 

Wert vor Konsolidierung und Saldierung

 

41.733

 

39.786

 

35.611

 

33.809

davon entfallen auf langfristige Vermögenswerte und Schulden

 

27.924

 

26.307

 

28.085

 

26.736

Saldierung

 

31.172

 

29.627

 

31.172

 

29.627

Konsolidierung

 

2.925

 

2.947

 

451

 

826

Bilanzansatz

 

13.486

 

13.106

 

4.890

 

5.007

Nach IAS 12 sind latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten zu saldieren, sofern sie gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen und fristenkongruent sind.

Der ausgewiesene Steueraufwand des Jahres 2020 von 2.843 Mio. € (Vorjahr: 4.326 Mio. €) war um 657 Mio. € niedriger (Vorjahr: 1.144 Mio. €) als der erwartete Steueraufwand von 3.500 Mio. €, der sich bei Anwendung eines Konzernsteuersatzes von 30,0 % (Vorjahr: 29,8 %) auf das Vorsteuerergebnis des Konzerns ergeben würde.

ÜBERLEITUNG VOM ERWARTETEN ZUM AUSGEWIESENEN ERTRAGSTEUERAUFWAND

Mio. €

 

2020

 

2019

 

 

 

 

 

Ergebnis vor Ertragsteuern

 

11.667

 

18.356

Erwarteter Ertragsteuerertrag (−)/-aufwand (+) (Steuersatz 30,0 %; Vorjahr 29,8 %)

 

3.500

 

5.470

Überleitung:

 

 

 

 

Abweichende ausländische Steuerbelastung

 

−364

 

−843

Steueranteil für:

 

 

 

 

steuerfreie Erträge

 

−1.501

 

−1.124

steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen

 

540

 

509

Effekte aus Verlustvorträgen

 

520

 

163

permanente bilanzielle Differenzen

 

65

 

51

Steuergutschriften

 

−117

 

−54

Periodenfremde Steuern

 

−211

 

−151

Effekte aus Steuersatzänderungen

 

54

 

116

Nicht anrechenbare Quellensteuer

 

419

 

359

Sonstige Steuereffekte

 

−62

 

−170

Ausgewiesener Ertragsteueraufwand

 

2.843

 

4.326

Effektiver Steuersatz in %

 

24,4

 

23,6